Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemein

1. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Beratung, Planung, Unterstützung und Schulung (ausgenommen Baudienstleistungen).
  2.  Wer der Auftraggeberin ein Angebot einreicht (Auftragnehmerin), akzeptiert damit vorliegende AGB. Die Parteien können Abweichungen schriftlich im Vertrag vereinbaren, soweit sie sachlich gerechtfertigt sind.


2.
Angebot 

  1. Das Angebot wird gestützt auf die Offertanfrage der Auftraggeberin erstellt.
  2. Die Auftragnehmerin weist im Angebot die Mehrwertsteuer separat aus.
  3. Das Angebot einschliesslich allfällige Präsentationen erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anderes vermerkt ist.
  4. Das Angebot ist während der in der Offertanfrage genannten Frist verbindlich. Fehlt eine entsprechende Angabe, so gilt eine Frist von drei Monaten ab Offerteingang.


3.
Ausführung

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich als Spezialistin zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Vertragserfüllung. Sie garantiert, dass alle erbrachten Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  2. Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihr sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen oder gefährden.
  3. Der Auftraggeberin steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu.
  4. Ohne schriftliche Vollmacht ist die Auftragnehmerin zur Vertretung der Auftraggeberin nicht ermächtigt; sie darf die Auftraggeberin gegenüber Dritten nicht verpflichten. 


4.
Einsatz von Mitarbeitenden

  1. Die Auftragnehmerin setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende ein, die über die erforderlichen Bewilligungen verfügen. Sie ersetzt auf Verlangen der Auftraggeberin innert nützlicher Frist Mitarbeitende, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen oder gefährden.
  2. Die Auftragnehmerin tauscht die eingesetzten Mitarbeitenden nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin aus.


5.
Vergütung

  1. Die Auftragnehmerin erbringt die Leistungen: a. nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Vergütung (Kostendach); oder b. zu Festpreisen.
  2. Die vertraglich festgelegte Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere die Kosten für die Übertragung von Rechten, für die Dokumentation und Material sowie alle Spesen, Sekretariatsleistungen, alle Sozialleistungen und andere Versicherungsleistungen für Unfall, Krankheit, Invalidität und Todesfall, öffentliche Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer).
  3. Die Auftragnehmerin stellt Rechnung gemäss Zahlungsplan. Sofern ein solcher nicht vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach Erbringung aller Leistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen. Mangels anderer Abrede erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der korrekt gestellten Rechnung.


6.
Verzug

  1. Hält die Auftragnehmerin fest vereinbarte Termine (Verfalltagsgeschäfte) nicht ein, so kommt sie ohne weiteres in Verzug, in den übrigen Fällen durch Mahnung unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist. 
  2. Kommt die Auftragnehmerin in Verzug, so schuldet sie eine Konventionalstrafe in der Höhe von 1‰ der Vergütung pro Verspätungstag, höchstens aber in der Höhe von 10% der gesamten Vergütung, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. 
  3. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit die Auftragnehmerin nicht von der Einhaltung der vertraglichen Pflichten. Die Konventionalstrafe wird auf einen allfälligen Schadenersatz angerechnet.


7.
Haftung

  1. Die Parteien haften für alle Schäden, die sie der anderen Partei verursachen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn.
  2. Die Parteien haften für das Verhalten ihrer Hilfspersonen und beigezogener Dritter (z. B. Zulieferanten, Subunternehmer, Substituten) wie für ihr eigenes.


8.
Sozialversicherungen

  1. Setzt die Auftragnehmerin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, so nimmt sie die notwendigen Anmeldungen für sich und ihre Mitarbeitenden bei den Sozialversicherungen vor. Selbstständigerwerbende müssen zudem mit Einreichung des Angebotes nachweisen, dass sie einer Ausgleichskasse angeschlossen sind.


9.
Schutzrechte

  1. Die Auftragnehmerin überträgt der Auftraggeberin alle Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften auf solche) an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen. Sie verzichtet auf die Ausübung nicht übertragbarer Persönlichkeitsrechte.
  2. Alle Schutzrechte an Arbeitsergebnissen, die Vertragsinhalt bilden und nicht im Rahmen der Vertragserfüllung entstanden sind (vorbestehende Arbeitsergebnisse), verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie erteilt der Auftraggeberin ein zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränktes, unkündbares Verwendungsrecht. Dieses umfasst sämtliche aktuellen und zukünftig möglichen Verwendungsarten, das Recht zur Unterlizenzierung und Abtretung sowie das Recht zur Bearbeitung.
  3. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass sie und von ihr beigezogene Dritte über alle Rechte verfügen, um ihre Leistungen vertragsgemäss zu erbringen. Sie verpflichtet sich, Forderungen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich abzuwehren und sämtliche Kosten (inklusive Schadenersatzleistungen) zu übernehmen, welche der Auftraggeberin daraus entstehen.


10.
Geheimhaltung

  1. Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und an denen aufgrund ihrer Natur nach Treu und Glauben ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Auftraggeberin, soweit sie zur Veröffentlichung folgender Tatsachen und Informationen verpflichtet ist: Name und Ort der Auftragnehmerin, Gegenstand und Auftragswert der Beschaffung, das durchgeführte Vergabeverfahren, das Datum des Vertragsschlusses und der Zeitraum der Auftragsausführung. Vorbehalten bleiben zwingende Offenlegungspflichten des schweizerischen Rechts (z.B. nach BGÖ5, BöB6). 
  3. Ohne schriftliche Einwilligung der Auftraggeberin darf die Auftragnehmerin mit der Tatsache, dass eine Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin besteht oder bestand, nicht werben und die Auftraggeberin auch nicht als Referenz angeben.
  4. Verletzen die Parteien Pflichten aus der vorliegenden Ziffer 12, so schulden sie eine Konventionalstrafe, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Diese beträgt je Verletzungsfall 10% der gesamten Vergütung, insgesamt aber höchstens 100’000 Franken. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit die Parteien nicht von der Einhaltung dieser Pflichten.


11.
Datenschutz und Datensicherheit

  1. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten und die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam zu schützen.


12.
Widerruf und Kündigung

  1. Der Auftrag kann von jeder Partei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten. Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Ausgeschlossen ist der Ersatz entgangenen Gewinns. 


13.
Abtretung und Verpfändung

  1. Die Auftragnehmerin darf Forderungen gegenüber der Auftraggeberin ohne deren schriftliche Zustimmung weder abtreten noch verpfänden. 


14.
Vertragsänderungen, Widersprüche und Teilungültigkeit

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform.
  2. Bei Widersprüchen unter den Bestimmungen gilt folgende Rangfolge: Vertragsurkunde, AGB, Offertanfrage, Angebot.
  3. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt.


15.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand von Auftraggeberinnen der zentralen Bundesverwaltung und der Einheiten der dezentralen Bundesverwaltung ohne Rechtspersönlichkeit ist Bern, in den übrigen Fällen der Sitz der Auftraggeberin. 


 Stand: Januar 2018

Hosting

1. Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis kommt mit der Inbetriebnahme der Leistungen für den Kunden seitens Zeitverlag AG aufgrund der Bestellung des Kunden zustande. Die Bestellung kann je nach Produkt entsprechend den Angaben auf www.zeitverlag.ch per E-Mail, Online-Formular oder unterzeichnetes Dokument übermittelt werden. Sie ist für den Kunden verbindlich. Die Inbetriebnahme wird dem Kunden per E-Mail bestätigt, dieses Datum gilt als Abonnements- bzw. Vertragsbeginn. Zeitverlag AG kann die Inbetriebnahme vom Erhalt einer Zahlungsbestätigung bzw. Eingang einer Zahlung abhängig machen. Zeitverlag AG behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Begründung abzulehnen bzw. ohne Zahlungseingang nach zwei Monaten als erloschen zu betrachten.

2. Vertragsdauer
Die Vertragslaufzeit (Abonnementsdauer) beträgt 1 Jahr. Nach Ablauf der ersten Abonnementsdauer wird der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr verlängert, sofern nicht mindestens 30 Tage vor Ende der laufenden Abonnementsdauer von einer Partei gekündigt wird. 

3. Folgen der Vertragsbeendigung
Zeitverlag AG ist berechtigt, mit der Beendigung des Vertrages alle Daten des Kunden auf den Systemen von Zeitverlag AG zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vorgängig der Beendigung des Vertrages selber verantwortlich. Im Fall einer ausserordentlichen fristlosen Kündigung wird Zeitverlag AG die Daten erst nach Ablauf einer 10-tägigen Sicherheitsfrist ab dem Datum der Beendigung des Vertrages löschen. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Gutschrift vorausbezahlter Gebühren, wenn ein Vertrag vorzeitig beendet wird.

4. Preisänderungen
Zeitverlag AG behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Solche Änderungen haben für laufende Verträge erst mit Wirkung ab der nächsten Verlängerung der Abonnementsperiode Gültigkeit, sei die Preisänderung zum Vor oder Nachteil des Kunden. Die Änderung oder Einführung von Steuern oder Abgaben berechtigt Zeitverlag AG ohne Vorankündigung zur Anpassung ihrer Preise, auch mit Wirkung während einer laufenden Abonnementsperiode.

5. Rechnungstellung, Zahlungsfrist, Verzug
Die Rechnungstellung erfolgt in schriftlicher Form und an die Rechnungsadresse wie vom Kunden anlässlich der Bestellung angegeben. Es gilt grundsätzlich Vorauszahlung mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen ab Fakturadatum. Erfolgt keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckende Mahnspesen und gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten. Erfolgt auch nach einer Zahlungserinnerung keine Zahlung, so ist Zeitverlag AG berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen.

6. Nutzung
Der Kunde ist zur vertrags- und rechtskonformen Nutzung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Bei Hosting-Dienstleistungen ist dem Kunden das Betreiben oder auch die direkte oder indirekte Förderung so genannter Adult- und Download-Sites bzw. -inhalten untersagt. Ausnahmen sind nur mit dem vorgängigen und jederzeit widerrufbarem Einverständnis von Zeitverlag AG zulässig. Generell untersagt sind IRC-Dienste (inkl. Bots, Bouncer usw.), Filesharing-Dienste (Peer-to-Peer usw.), der Versand von unaufgeforderten Massenmailings (Spam/Mailbombings usw.) sowie weitere Aktivitäten, welche in der Netiquette gemäss RFC 1855 als unzulässig oder unerwünscht bezeichnet sind. Ferner ist dem Kunden die Ausführung von Programmen oder Scripts bzw. das Betreiben von Sites, welche die Systemressourcen zum Nachteil anderer Kunden beeinträchtigen, untersagt. Des Weiteren ist der Kunde zur Einhaltung der von Zeitverlag AG für das jeweilige Produkt festgelegten Speicherplatzobergrenze verpflichtet.

7. Verantwortung für Informationen
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Texte, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er selbst oder Dritte mittels Nutzung der Dienstleistungen übermitteln, abrufen oder zum Abruf bereitstellen. Das gilt auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen. Insbesondere dürfen mittels der Dienstleistungen von Zeitverlag AG keine illegalen Inhalte oder schädlichen Inhalte verbreitet oder zugänglich gemacht werden (Pornographie, Rassendiskriminierung, unzulässig Glücksspiele, illegale Kopien von Musik, Filmen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke, schädliche Programme wie Viren, Trojaner usw.). Unzulässig ist auch jede sonstige Nutzung, welche direkt oder indirekt die Veröffentlichung oder Verbreitung illegaler Inhalte fördert.

8. Folgen unzulässiger Nutzung
Bestehen in der Beurteilung von Zeitverlag AG begründete Anzeichen für eine unzulässige Nutzung der Dienstleistungen von Zeitverlag AG oder wird eine solche Nutzung durch Dritte, z.B. andere Kunden oder Behörden, gemeldet oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, ist Zeitverlag AG berechtigt, entsprechend der von ihr vorgenommenen Beurteilung der Situation, den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anzuhalten oder die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen. Zeitverlag AG behält sich vor, rechtswidriges, insbesondere strafrechtlich relevantes Verhalten, den zuständigen Behörden anzuzeigen und bei behördlichen oder gerichtlichen Untersuchungen vollumfänglich zu kooperieren.

9. Schadloshaltung
Der Kunde hat Zeitverlag AG für sämtliche Schäden und sonstigen Nachteile, einschliesslich Ansprüchen Dritter sowie allfälliger Prozess- und Anwaltskosten, schadlos zu halten, welche Zeitverlag AG im Zusammenhang mit einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemässen Nutzung der von Zeitverlag AG gegenüber dem Kunden erbrachten Dienstleistungen entstehen.

10. Ausserordentliches Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunden hat das Recht zur ausserordentlichen Kündigung sowie Anspruch auf die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die laufende Abonnementsperiode, sofern dem Kunden aufgrund einer Änderung ein Nachteil entsteht, der ihn zum Zeitpunkt der Bestellung vom Vertragsabschluss abgehalten hätte, was der Kunde glaubhaft nachzuweisen hat. Die ausserordentliche Kündigung kann entweder fristlos mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung auf den Ablauf einer Frist von 30 Tagen erfolgen, wobei die vom Kunden getroffene Wahl endgültig ist und in der Kündigungsmitteilung enthalten sein muss. Fehlt diese Angabe, darf Zeitverlag AG von der fristlosen Kündigung ausgehen.

11. Kontaktinformationen
Der Kunde ist verpflichtet, Zeitverlag AG bei der Bestellung seine korrekten Kontaktinformationen (Name/Firma, E-Mail, Postanschrift) anzugeben und bei Änderungen die aktualisierten Daten Zeitverlag AG umgehend mitzuteilen. Zeitverlag AG ist nicht verpflichtet, andere als die ihr vom Kunden mitgeteilten Kontaktdaten zu beachten oder selber Nachforschungen zur Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Stellen sich die Kontaktdaten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell heraus und kann dadurch die Identität des Kunden nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden oder sind Mitteilungen an den Kunden nicht zustellbar, so ist Zeitverlag AG berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen. Zeitverlag AG ist ferner berechtigt, allfällige Kosten, welche aufgrund veralteter, unvollständiger oder unrichtiger Kontaktdaten entstehen, dem Kunden in Rechnung zustellen.

12. Schutzmassnahmen von Zeitverlag AG
Zeitverlag AG trifft angemessene Massnahmen zum Schutz des ordnungsgemässen Betriebs ihrer technischen Infrastruktur gegen negative Ausseneinflüsse (Viren sowie andere schädliche Programme und Dateien, unautorisierte Zugriffe auf Systeme und Daten usw.). Zeitverlag AG kann jedoch nicht garantieren, dass diese Massnahmen in jedem Fall wirksam sind, und der Kunde sollte sich daher zum Schutz seiner eigenen Systeme und Daten nicht auf diese Massnahmen verlassen. Er bleibt verantwortlich, eigene Massnahmen gegen unautorisierte Zugriffe und Schädigungen von aussen zu treffen, um die Folgen solcher Angriffe zu minimieren.

13. Unterhalt
Zeitverlag AG ist berechtigt, jederzeit sicherheitsrelevante Updates und Änderungen an Systemkomponenten und Applikationen durchzuführen, ohne den Kunden hierüber informieren zu müssen. Zeitverlag AG behält sich vor, ihr als notwendig erscheinende Unterhaltsarbeiten jederzeit auszuführen, auch wenn sie zu Betriebsunterbrüchen in der Nutzung der Dienstleistungen führen können. Geplante Unterbrüche teilt Zeitverlag AG dem Kunden so früh wie möglich mit.

14. Schutzmassnahmen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, damit über seine Webseite / sein E-Mail-Konto nicht unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen werden kann oder Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden können. Der Kunde hat Zeitverlag AG für die Folgen aus der Nichtbeachtung dieser Pflicht (z.B. Hacking durch fehlerhafte oder nicht aktualisierte Skripts, Verbreitung von Spam über das E-Mail-Konto des Kunden usw.), vollumfänglich schadlos zu halten.

15. Schutz von übertragenen Informationen
Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Kunden verschiedene Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. Insbesondere ist der Datenschutz und die Sicherheit der Daten bei unverschlüsselter Datenübermittlung nicht gewährleistet. Daher muss der Kunde damit rechnen, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten möglicherweise verhindern oder jedenfalls erschweren. Die Ergreifung derartiger Massnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

16. Gewährleistung
Zeitverlag AG beachtet bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen die gehörige Sorgfalt, die von ihr unter den gegebenen Umständen jeweils erwartet werden kann. Sie gewährleistet jedoch weder die fehlerfreie noch die unterbrechungsfreie Erbringung ihre Dienstleistungen. Zeitverlag AG ist nicht verantwortlich für die Telekommunikationsinfrastruktur der Netz- und Fernmeldedienstanbieter sowie für die Übertragung der Daten. Zeitverlag AG haftet dementsprechend weder für die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Telekommunikationseinrichtungen und -netzwerke noch für die fehlerfreie, unveränderte, vollständige, unterbruchsfreie und zeitgerechte Übermittlung der Daten in den Telekommunikationsnetzwerken, insbesondere dem Internet.

17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den ungültigen so nahe kommen wie rechtlich möglich.

Stand: Januar 2018

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